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1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. Formel S Consulting (nachfolgend „Formel S“ oder „Gesellschaft“ genannt) ist ein Netzwerk aus verschiedenen Experten und Freelancern (nachfolgend „Partner“ oder „Consultants“ genannt), die vertraglich an Formel S gebunden sind und im Namen von Formel S tätig sind. Für alle Geschäftsbedingungen zwischen Formel S Consulting in Berlin und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit Formel S ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (per Brief oder E-Mail) zustimmt.
  2. Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem individuellen Leistungsangebot von Formel S.
  3. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von Formel S einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von Formel S erbracht werden, nicht Teil der vertraglichen vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (z.B. Stockmaterial, Softwarekosten), rechtliche Prüfungen, Übersetzungen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
  4. Es bestehen keine Pflichten seitens Formel S, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren sind.
  5. Formel S ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllung einzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.
  6. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

2. Angebotserstellung, Vertragsschluss

  1. Leistungsangebote von Formel S sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistungen ändern können.
  2. Soweit Formel S die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn der Kunde mit den Konditionen von Formel S einverstanden ist, liegt darin ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages vor.
  3. Ein Vertrag kommt somit erst mit Annahme durch Formel S zustande. Dies kann wahlweise per Post oder per E-Mail erfolgen.

3. Vertragspflichten

  1. Der Kunde stellt Formel S die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. Formel S ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere nicht dahingehend, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist Formel S für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Formel S nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.
  2. Formel S bemüht sich, Werbeinhalte sofort zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass diese rechtswidrig sind bzw. Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen Partner, Anbieter und/ oder Formel S ergreifen und sich diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbeinhalte stützen.
  3. Sollten Dritte Formel S wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich dieser, Formel S von jeglicher Haftung freizustellen und Formel S die Kosten zu ersetzen, die der Gesellschaft wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  4. Bei Designleistungen ist Formel S verpflichtet bis zu zwei Runden für das Masterlayout zu erbringen. Für den Entwurf von Printmaterialen gelten bis zu drei Entwürfe inklusive. Sollte der Kunde nach der zweiten bzw. dritten Runde mit den Entwürfen weiterhin nicht zufrieden sein, hat sowohl er als auch Formel S die Möglichkeit das Projekt an dieser Stelle zu kündigen. Für den Fall der Kündigung verzichtet Formel S freiwillig auf die Bezahlung der restlichen Projektsumme. Alle anderen schon erbrachten Leistungsposten (bspw. Konzeptions- Design- und Programmierungsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Kunden vertragsgemäß zu vergüten.
  5. Der Kunde verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit bis zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages keine Partner oder Consultants von Formel S abzuwerben oder durch Dritte abwerben zu lassen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen des durchschnittlichen Bruttogehalts des abgeworbenen Partners oder Consultants an Formel S zu zahlen.

4. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

  1. Die ordentliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Individualvertrag der Parteien.
  2. Bei Verträgen mit einer festgelegten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit für beide Vertragsparteien möglich. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag erneut um die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit.
  3. Nach Beendigung des Vertrages hat sich der Kunde seine Daten selbstständig zu sichern. Eine Übermittlung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einen Datenträger oder per elektronischen Versand ist keine Pflicht von Formel S und daher gesondert zu vereinbaren.
  4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien ist Formel S berechtigt, die für die Zustellung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte an den Kunden entstehenden Kosten, von dem Kunden Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Daten zu verlangen.
  5. Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.
  6. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass Formel S diesen Grund zu vertreten hat, steht der Gesellschaft die vertraglich vollständige vereinbarte Vergütung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu.
  7. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund und hat Formel S diesen Grund zu vertreten, so steht der Gesellschaft die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

5. Vergütung

  1. Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot von Formel S. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).
  2. Formel S behält sich das Recht vor, Vorschuss- und/ oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Zwischenrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.
  3. Im Falle eines von Formel S nicht verschuldeten temporär abgegrenzten Projektstillstandes behält sich Formel S das Recht vor Teilzahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen. Demnach kann Formel S eine Teilzahlung für die bereits erbrachten Leistungen verlangen, wenn der Kunde 10% eines verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunktes seiner Mitwirkungspflicht überschritten hat. Liegt ein Überschreiten von 50 % des vereinbarten Zeitpunktes durch den Kunden vor, oder kommt das Projekt auf unbestimmte Zeit zum Erliegen, so ist nach Rechnungsstellung die gesamte Projektsumme an Formel S zur Zahlung fällig.

6. Abnahme

  1. Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per Email oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistung nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Auftraggebers, und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
  2. Während der Fertigstellungsphase ist Formel S berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
  3. Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stilllegende Abnahme dar.
  4. Fordert der Kunde Formel S auf, eine Webseite oder sonstige öffentlich einsehbare Inhalte online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.

7. Allgemeine Leistungsbeschreibung und Vertragspflichten bei Serverleistungen

  1. Formel S ist verpflichtet, dem Kunden jederzeit die Speicherung von Daten auf dem bereitgestellten Speicherplatz durch Zugriff auf den Server zu ermöglichen. Hierfür vergibt Formel S die entsprechenden Zugangsdaten an den Kunden.
  2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Kunden kein bestimmter, räumlich abgegrenzter Speicherraum zur Verfügung gestellt wird. Formel S ist aber verpflichtet, auf einem Server dauerhaft Speicherplatz im vereinbarten Umfang für den Kunden zum Gebrauch bereitzuhalten.
  3. Formel S bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder Formel S aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist.
  4. Der Kunde erhält keinen Zugriff auf Systemkonfigurationen oder Softwarekomponenten des Serversystems. Die Verantwortlichkeit an diesen Stellen liegt somit klar bei Formel S. In Absprache mit dem Kunden kann an bestimmten Stellen hiervon abgewichen werden. In diesen Fällen geht die Verantwortlichkeit für die betroffene Komponenten an den Kunden.
  5. Formel S gewährleistet eine vertraglich vereinbarte Erreichbarkeit der Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Formel S liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität durch Gründe gefährdet, die nicht im Verantwortungsbereich von Formel S liegen, kann Formel S den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
  6. Nutzt der Kunde mehr Serverleistung (CPU-Rechenzeit) als zwischen den Vertragsparteien vereinbart, hat Formel S bei fortdauernder Beeinträchtigung trotz Anmahnung die Möglichkeit, dem Kunden ein leistungsstärkeres Paket zu berechnen. Widerspricht der Kunde der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich binnen zwei Wochen nach Mitteilung über die erforderliche Anpassung, dann gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde der Anpassung, steht Formel S das Recht zu, den ursprünglichen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  7. Zum Leistungsbereich „Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Störungsbearbeitung“ gilt Folgendes:
  1. Für die bereitgestellten Dienst garantiert Formel S im Jahresmittel die oben genannte Verfügbarkeit. Die Störungsbearbeitung beginnt unmittelbar nach der Feststellung grundlegender Probleme im Betrieb der Server. Als grundlegende Probleme werden alle Probleme angesehen, die die Nutzung der Dienste merkbar einschränken (z. B. Nicht-Erreichbarkeit der Serverdienste, stark verschlechterte Performance im Vergleich zum Normalbetrieb).
  2. Alle Störungen werden während der Geschäftszeiten durch den Support von Formel S angenommen und bearbeitet.
  3. Aufgrund der Komplexität von Hardware- und Softwareanwendungen, Netzwerken und spezifischen Konfigurationen kann Formel S nicht für einen Erfolg der Fehlerbehebung einstehen, d. h. trotzt des besten Bemühens von Formel S kann es vorkommen, dass Fehler durch die Umsetzung des Supports beim Kunden nicht behoben werden können. Sämtliche Supportleistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.

8. Pflichten des Kunden bei Serverleistungen

  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von Formel S, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Dazu gehört auch die Pflicht des Kunden, dass er nur Software mit aktuellen Sicherheitsstandards verwendet, um die Serverstabilität, die sich aus Sicherheitsmängeln ergeben kann, nicht zu gefährden. Das bedeutet auch, dass der Kunde für Aktualisierungen von ihm eingesetzter Software selbst verantwortlich ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet im Rahme der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung des TMG, vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.
  3. Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die gute Sitte oder Rechte Dritter (insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte) verstoßen.
  4. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet erotische oder pornographische Inhalte anzubieten, ausschließlich einen Downloadserver zu betreiben, unerlaubte Email-Werbung zu versenden, sowie Skripte einzusetzen, die die Serverstabilität gefährden können, sowie dies über den von Formel S zu Verfügung gestellten Speicherplatz geschieht.
  5. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes die entsprechenden Zugangsdaten. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt ist, hat er Formel S hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden unberechtigte Dritte Leistungen von Formel S nutzen, haftet der Kunde Formel S gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit und die Pflicht, neue Zugangsdaten anzufordern.
  6. Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die Pflicht des Kunden, alle seine Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung soll vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von Formel S, soweit diese rechtzeitig angekündigt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich selbst erstellte Sicherungskopien nicht auf dem Webserver zu sichern.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, Formel S von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat, und/ oder dem vertragswidrigen Zweckentfremdung der bereit gestellten Serverleistungen resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Formel S von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

9. Leistungsstörungen

  1. Für Leistungsstörungen ist Formel S nur verantwortlich, soweit diese die in dem Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspflichten betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z. B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist Formel S ohne einer hiervon abweichenden Regelung nicht verantwortlich.
  2. Störungen hat Formel S im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeit unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, Formel S für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde Formel S eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  3. Wir die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist Formel S von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

10. Sperrung von Inhalten

  1. Formel S ist berechtigt, den Zugriff auf die vom Kunden auf dem vertragsgegenständlichen Computer-Speicherplatz abgelegte Inhalte zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte vorliegt.
  2. Formel S ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen. Dazu hat er zunächst den Kunden erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären. Bisher erbrachte Leistungen von Formel S bleiben hiervon unberührt und werden vom Kunden in Rechnung gestellt.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

11. Registrierung von Domains

  1. Beauftragt der Kunde Formel S mit der Registrierung einer Domain, so muss der Kunde vor Erteilung des Auftrages sicherstellen, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
  2. Formel S hat auf die Vergabe einer Domain durch die jeweiligen Vergabestelle keinen Einfluss. Formel S übernimmt keine Gewährt dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain auch zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und/ oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft von Formel S darüber, ob eine bestimmte Domain registrierbar ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters.

12. Nutzungsrechte

  1. Formel S überträgt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z. B. vertragsgegenständlichen Leistung. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z. B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/ oder bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.
  2. Das von Formel S eingeräumte Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an dritte Unternehmen ein.
  3. Formel S verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG).
  4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  5. Zieht Formel S zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird die Agentur deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags nötig sind, zu nehmen.
  6. Formel S behält sich vor, die erbrachte Leistung unter Nennung des Kunden mit seinem Unternehmenslogo als Referenz zu nutzen.

13. Haftungsbeschränkung, Gewährleistung

  1. Vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen haftet Formel S – gleich aus welchem Grund – nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Formel S, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
  2. Im Rahmen der Haftung für Schäden, die auf das grob fahrlässige Verhalten von Formel S zurückzuführen sind, wird die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen dieser Vereinbarung typischerweise gerechnet werden kann und muss.
  3. Für Schäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Formel S verursacht wurden, haftet Formel S nur, soweit es sich um eine Verletzung einer wesentlichen Pflicht im Rahmen des Auftrages handelt. Darüber hinaus ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Eine Pflicht ist dann wesentlich, wenn sie für die Durchführung des Auftrags von besonderer, herausgehobener Bedeutung ist und der Kunde auf die Einhaltung der Pflicht in besonderem Maße vertrauen darf.
  4. Die Haftung im Rahmen von Paragraph 13. c.) ist auf die Summe einer Monatsvergütung für die Formel S Consulting GmbH beschränkt bzw. auf den zu berechnenden Anteil der Rechnung gemäß der entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien, für einen Monat.
  5. Formel S haftet nicht für die Rechtsmäßigkeit der Werbung. Insbesondere haftet Formel S nicht:
  1. Für Verstöße gegen die Rechte Dritter (Markenrechte, Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht), sofern diese auf einer Verwendung von Materialien oder der unerlaubten Übernahme fremder Fotos, Grafiken, Produktbeschreibungen, Rechtstexte oder Codes (HTML, Javascript, CSS, PHP) beruht, für welche der Kunde verantwortlich ist, Formel S ist nicht verpflichtet, von Kunden zur Verfügung gestellte Datenträger, Vorlagen und sonstige Materialien auf deren Rechtskonformität hin zu überprüfen.
  2. Für fehlende gesetzliche Pflichtangaben oder unlauteres Abfangen von Endkunden durch Typosquatting (Vertipper-Domains) durch den Kunden.
  3. Für Verstöße gegen Berufsrecht des Kunden
  4. Für Verstöße gegen Suchmaschinenrichtlinien, z. B. durch Linkkauf oder Linktausch ohne Kennzeichnung als Werbung.
  5. Für Verstöße gegen Suchmaschinenrichtlinien, z. B. durch Linkkauf oder Linktausch ohne Kennzeichnung als Werbung.
  1. Der Kunde stellt Formel S von allen eventuellen Ansprüchen und Forderungen Dritter im Zusammenhang diesen voran genannten Rechtsverletzungen frei. Hierunter fallen auch eventuell anfallende Rechtsverteidigungskosten.
  2. Formel S haftet – sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht – nicht
  1. für Probleme bei der technischen Implementierung von Produkten und dadurch entstehende Mehrkosten beim Kunden,
  2. dafür, dass mit dem vorgegebenen Media-Budget durch nicht von Formel S zu beeinflussende Faktoren Vorstellung des Kunden nicht erreicht werden,
  3. eventuelle Verluste des Kunden im Google-Ranking, bei Amazon oder auf anderen vergleichbaren oder relevanten Webseiten.
  1. Darüber hinaus übernimmt Formel S insbesondere keinerlei Haftung dafür, dass die gemeinsam mit dem jeweiligen Kunden im Rahmen einer Kampagne definierten Zielwerte, die vielmehr als Richtwerte zur Messbarkeit des Erfolgs einer Kampagne zu verstehen sind, tatsächlich erreicht werden.
  2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt ausdrücklich auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Formel S.

14. Änderungen dieser AGB

  1. Formel S ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die Anpassung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen und wenn es das vertragliche Gleichgewicht des Kunden zu Formel S nicht stören wird. Solche Gründe können zum Beispiel rechtliche sowie technische Veränderungen, Erfahrungen mit Kundenverhalten oder unbeabsichtigten Lücken in den Klauseln sein. Die Änderung wird dem Nutzer per Email mitgeteilt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs behält sich Formel S das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
  3. Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nicht ausdrücklich gegenüber Formel S widersprochen hat.

15. Verschwiegenheit

  1. Alle Informationen, die Formel S im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig ist.
  2. Der Kunde verpflichtet im Gegenzug, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Formel S betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

16. Abtretung, Aufrechnung, Schriftform

  1. Der Kunde darf Ansprüche gegen Formel S nur nach dessen schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.
  2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis in diesem Fall nichts.

17. Gerichtsstand, Erfüllungsort, geltendes Recht, Vertragssprache

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Formel S.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart,
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, dieunwirksame(n) Bestimmungen durch eine solche wirksame Bestimmung(n) zu ersetzen, mit der dasvertraglich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.

Stand, 18. August 2019

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